Insolvenzrecht in Berlin – Sanierung und Verwaltung aus einer Hand.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit zählt jeder Tag. Wir beraten frühzeitig zu Sanierungsoptionen und übernehmen Insolvenzverfahren effizient und transparent.

Insolvenzverwaltung
Unsere Kanzlei betreut und verwaltet eine Vielzahl von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Wir führen die Verfahren zügig und transparent – einschließlich der Fragen zur Restschuldbefreiung, zur Zwangsvollstreckung und zur Forderungsbeitreibung.
Insolvenz- und Sanierungsberatung
Wir verstehen uns als Kanzlei, die seriöse Sanierungs- und Insolvenzberatung für kleine und mittlere Unternehmen bietet. Nach gründlicher Analyse und Risikobewertung zeigen wir Wege aus der Krise und konkrete Sanierungsmöglichkeiten auf.
Beratung für Privatpersonen
Auch natürliche Personen begleiten wir vorbereitend und im laufenden Verfahren – bis zur Restschuldbefreiung.
Wann besteht Handlungsbedarf?
Die Insolvenzordnung nennt als Eröffnungsgründe die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und – bei Gesellschaften – die Überschuldung. Geschäftsführer juristischer Personen sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gesetzlich verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen; es gelten Höchstfristen. Lassen Sie Ihre Situation deshalb frühzeitig rechtlich prüfen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Insolvenzverwaltung (Regel- und Verbraucherinsolvenz)
- Insolvenz- und Sanierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen
- Vorbereitung und Begleitung von Verfahren zur Restschuldbefreiung
- Beratung zur Insolvenzantragspflicht
- Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Häufige Fragen
Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Kapitalgesellschaft besteht eine gesetzliche Antragspflicht mit kurzen Höchstfristen. Wir prüfen Ihre Situation zeitnah und zeigen Alternativen auf.
Ist eine Sanierung auch ohne Insolvenzverfahren möglich?
In vielen Fällen ja. Je früher die Krise erkannt wird, desto größer ist der Handlungsspielraum für Sanierungslösungen.
Wie melde ich als Gläubiger meine Forderung an?
Forderungen werden beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Insolvenztabelle angemeldet. Wir unterstützen Sie dabei.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
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